das Mittelalter war vorbei, die frühe Neuzeit hatte begonnen. Ließ sich jemand etwas zuschulden kommen, wurde mit ihm kurzes Federlesen gemacht - die Urteile waren drakonisch.
Die Palette der verhängten Strafen war groß. Sie reichte vom Schandpfahl, von der körperlichen Verstümmelung, vom ins Wasser eintauchen, über den Stadtverweis bis hin zum Tod am Galgen oder durchs Schwert.
In dieser Bildgeschichte stelle ich einige Kriminalfälle mit den resultierenden Strafen vor. Aufgeführt sind auch Münsters Richtstätten und Pranger.
Ihr Henning Stoffers
Am 20. Mai 1604 wurde Klaes Schomaker wegen verschiedener Diebstähle zum Tode verurteilt. Mehrere städtische Beamte bewachten ihn. Am Morgen vor der Hinrichtung fand man Schomaker und seine Bewacher volltrunken vor. Die Beamten wurden bestraft - man sperrte sie 8 Tage bei Wasser und Brot ein. Der Henker richtete Schomaker auf der Galgheide vor dem Aegidiitor mit dem Strick hin.
Folgende Richtstätten in Münster sind mir bekannt: der Zwinger und das damalige Zuchthaus/Gefängnis an der Gartenstraße (während der Nazizeit), die Tuckesburg, die Galgheide am Aegidiitor, der Nubbenberg an der Grevener Straße und der Prinzipalmarkt (Hinrichtung der Täufer). Während der Franzosenzeit 1808-1811 stand nach den Aufzeichnungen von Nikolaus Antonius Lepping eine Guillotine auf dem Domplatz. Im Laufe der Jahrhunderte wechselten die Standorte der Schauplätze der öffentlichen Hinrichtungen.
Beim Urfehdeeid handelt es sich um ein Friedensversprechen. Der Freigesprochene schwört, keine Rache an Kläger oder Richter zu üben. Der Schwur konnte mit einem Stadtverweis verbunden sein.
Katharina Wilkens stammte aus Hamburg. Zusammen mit ihrem Mann war sie über Jahre ,quacksalbernd' über die Lande gezogen. In den Herbergen, in denen die Beiden übernachteten, schnitt sie nachts die Betten auf. Die entnommenen Federn verkauften sie auf Märkten. In Rheda wurde das Paar aufgegriffen. Der Mann wurde mit dem Strick aufgehängt, Katharina kam mit einer geringen Strafe davon.
Im November 1616 wurde Katharina wegen verschiedener Diebstähle in Münster festgenommen. Sie musste sich der Tortur - der Folterung - unterziehen und gestand mehrere Diebstähle. Dieses Geständnis widerrief sie später. Aber einige dieser Taten konnten ihr zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Sie wurde mit dem Tode durch das Schwert ,begnadigt'. Eine Hinrichtung durch den Strang war für Frauen weniger üblich. Begründet wurde die Todesstrafe damit, dass sie rückfällig geworden sei und durch die Federdiebstähle das Vertrauen der Gastfreundschaft missbraucht hätte. Katharina Wilkens wurde am Tag nach der Urteilsverkündigung am Halsgerichtsplatz auf der Galgheide enthauptet.
Der Spruch auf der Klinge des Richtschwertes lautet:
'Wenn ich das Schwert tu' aufheben, so wünsch' ich dem armen Sünder das ewige Leben.'
Ein junger Mann hatte 1617 junge Eichen und Haselruten in der Nähe von Mecklenbeck gestohlen. Er beteuerte, dass ihm die Mitnahme gestattet worden sei.
An ihm sollte erstmalig die ,Strafe des Wasserkorbes' am Mauritz-Tor vollzogen werden. Dabei handelte es sich um eine Vorrichtung mit einem Eisenkorb, in dem der zu Bestrafende unter Wasser getaucht wurde.
Aufgrund seiner körperlichen Schwäche verzichtete das Gericht auf das Untertauchen des Korbes. Aber der zu Bestrafende musste 1-2 Stunden im Korb über dem Wasser zubringen. Anschließend wurde er der Stadt verwiesen. Letzteres war eine harte Strafe, die eine Rückkehr für immer ausschloss.
Als Strafe wurde bei verschiedenen Delikten - wie zum Beispiel Diebstahl oder Falschmünzerei - eine Hand abgeschlagen.
Es gab auch andere Verstümmelungen: Abschneiden der Ohren, Nase, eines Fingers usw. Zusätzlich konnte ein Stadtverweis ausgesprochen werden. Diese Strafen waren für die Betroffenen hart, da sie in der Regel ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten. - Über die im Rathaussaal ausgestellte Hand gibt es keine näheren Informationen.
Katharina zum Walde hatte in Münster gebettelt, weil ihr das nötige Geld für einen Sarg fehlte. Es lag aber keine Erlaubnis des Rats vor, und so wurde sie gefangen genommen. Sie musste den Urfehdeeid leisten, in dem sie auch versprach, die Stadt nie wieder zu betreten. Sie wurde der Stadt verwiesen.
9 Jahre später kam Katharina verbotenerweise wieder in die Stadt und bettelte. Der Rat ließ sie festnehmen und Katharina wurde wegen Urfehdebruch und Betrug verurteilt. Sie kam für eine Stunde an den Pranger, man schnitt ihr ein Ohr ab und führte sie eine Stunde mit Schandsteinen beschwert über den Markt. Anschließend musste Katharina die Stadt für immer verlassen.
1541
Hermann Juffermann zum Galgen verurteilt.
Gerhard Molner mit dem Schwert auf der Tuckesburg gerichtet.
Peter von Utrecht wurde gegenüber einer Frau übergriffig. Das Urteil: Zahlung von 2 Joachimstaler. Außerdem musste er ein Kruzifix fertigen lassen, das bei Hinrichtungen Verwendung finden sollte.
1542
Johann Molner aus Senden zum Galgen verurteilt.
1547
Mathäus von Königsberg, Gehilfe bei der Münze, und Margarethe aus Wismar wurden wegen Falschmünzerei hingerichtet. Mathäus durch das Feuer, Margarethe mit dem Schwert.
Der Täufer Dirik Schomeker saß fast 3 Jahre im Gefängnis. Eine damals unüblich lange Gefängnisstrafe.
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Zusammenhang mit dem damaligen Geschehen verweise ich auf die Hexenprozesse, die auch in Münster stattgefunden haben. Zu finden unter Hexerei - Greta Bünichmann.
Quellen
Heinrich Offenberg - Bilder und Skizzen aus Münsters Vergangenheit - Aschendorff 1898 und 1900
,Das Schöne Münster' - Stadtarchiv Münster
Henning Stoffers - Text